ESG-Kriterien im Sektor Real Estate

SEKTOR REAL ESTATE

Der Gebäudesektor ist der größte Energieverbraucher in der EU. Er ist für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Wie kann der Bausektor auf einen Null-Emissionspfad gelangen?

Anforderungen

  • Der Netto-Primärenergiebedarf des Neubaus muss mindestens zehn Prozent unter dem Primärenergiebedarf liegen, der sich aus den Anforderungen des „Nearly-Zero-Energy-Building-Standard" (NZEB) ergibt.​
  • Es liegt ein Energieausweis/Wärmeschutznachweis vor, mit Angabe Primärenergiebedarf in kWh/m²a​
  • Gebäude > 5,000 m²:​
    • müssen einen Nachweis zur Luftdichtigkeit (Blower-Door) und thermischen Güte der Gebäudehülle vorlegen,​
    • erfordern die Durchführung und Berechnung einer Ökobilanz über alle Phasen des Lebenszyklus des Objekts.​
  • Offenlegung Mängel/offene Punkte und Kommunikation gegenüber Investoren und Kunden.

Lösungen

  • Sustainable Finance Consulting​
  • EU Taxonomy Assessment​
  • Green Bond Beratung​
  • Dekarbonisierungs-/Klimaschutzfahrplan​

 

Anforderungen

  • Erfüllung der „Major-Renovation“-Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie​
  • Einhaltung des Kosteneffizienzstandards („cost-optimal level“) für Gebäude​
  • Das sanierte Gebäude erfüllt eine Einsparung von Primärenergie in Höhe von mindestens 30% oder mehr gegenüber dem unsanierten/Ausgangszustand/Ursprungszustand​
  • Vorlegen eines gültigen Gebäude-Energieausweises vor und nach der Sanierung

Lösungen

  • Sustainable Finance Consulting​
  • EU Taxonomy Assessment​
  • Green Bond Beratung​
  • Dekarbonisierungs-/Klimaschutzfahrplan

 

Anforderungen

 

 

 

Anforderungen

  • Bauantrag vor dem 31. Dezember 2020: ​
    • Energieeffizienzklasse A, Wärmeschutznachweis/Energieverbrauchausweis des Gebäudes im gebauten Zustand
    • Alternativ: Gebäude zählt zu den Top-15-Prozent („best-in-class Ansatz) hinsichtlich Energieeffizienz​
  • Bauantrag nach dem 31. Dezember 2020: Es gelten die Anforderungen von Neubauten (NZEB-10 Prozent)​
  • Zusatzanforderung: Effizienter Gebäudebetrieb bei großen Nichtwohngebäuden erforderlich mit installierter Wärmeerzeugerleistung < 290 kW​
  • Klimawandelanpassung​
    • Reduzierung/Minderung von materiellen physischen Klimarisiken sowie akuten und chronischen klimabezogener Risiken

Lösungen

  • Sustainable Finance Consulting​
  • EU Taxonomy Assessment​
  • Green-Bond-Beratung​
  • Dekarbonisierungs-/Klimaschutzfahrplan

 

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