08.10.2007
Ab 1. Oktober 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Sie wird die Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude schrittweise verpflichtend einführen und wird damit zur gesetzlichen Grundlage für energieeffiziente Gebäude. Durch den Energieausweis werden ab 2008 Wohngebäude und ab 2009 gewerbliche Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität nach einem einheitlichen Schema bewertet und klassifiziert. Für Bauherren, Investoren und Nutzer bedeutet dies ein Mehr an Transparenz.
Im Rahmen des Green Building Management geben die Experten von Drees & Sommer Bauherren und Investoren eine fundierte Energieberatung, verbunden mit der Erstellung eines Energieausweises gemäß EnEV 2007. Die EnEV definiert die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten sowie für die Modernisierung und den Umbau von Bestandsbauten und regelt die Berechnungsvorschriften für die Erstellung von Energieausweisen.
Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten, Bauträger oder Energieberater. Potenzielle Mieter oder Käufer von Bestandsgebäuden sollten sich auf eigenes Verlangen den Energieausweis vor den Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen, da dieser von sich aus nicht verpflichtet ist, den Energieausweis vorzuzeigen. So können sich Investoren frühzeitig ein Bild über die Energieeffizienz des Objekts machen. Die Vorteile für Bauherren und Investoren liegen auf der Hand: Sie profitieren durch die Vergleichbarkeit der Immobilien beim Erwerb und bei der Vermarktung. Einerseits ist schnell ersichtlich, welcher finanzielle Mehraufwand mit dem Erwerb verbunden ist. Andrerseits lassen sich Gebäude mit ökologischem Mehrwert besser am Markt platzieren. Aspekte, bei denen Drees & Sommer seine Kunden mit Energieberatung gezielt unterstützt.
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