Mönkeberger Sonnenpier
Interessenbekundungsverfahren zur Grundstücksentwicklung der Mönkeberger Sonnenpier
Ausgangssituation
Die Gemeinde Mönkeberg ist Eigentümerin eines Teilgrundstücks im Bereich der ehemaligen Ölpier am östlichen Ufer der Kieler Förde mit einer Fläche von ca. 11.200 m². Die künstlich aufgeschüttete und von einer Spundwand eingefasste Pier wurde während des Zweiten Weltkriegs zum Betanken von Kriegsschiffen genutzt.
Die Fläche der ehemaligen Ölpier liegt eingebettet zwischen dem Ölberg mit seiner prägnanten Hanglage im Osten und der Kieler Förde im Westen. Der landschaftlich prägende Ölberg ist bewaldet und steht in Teilen unter Naturschutz. Das nordöstlich angrenzende Gemeindegebiet ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt.
Lage Großraum Kiel
© Drees & Sommer auf Grundlage von Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, 2025
Die ehemalige Ölpier umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,1 ha und ist in drei Grundstücke unterteilt. Für das südliche Grundstück, welches sich im Eigentum der Gemeinde Mönkeberg befindet, wurden bereits eine umfassende Sanierung und Erneuerung der Spundwand entlang des Ufers sowie eine Altlasten- und Kampfmittelsanierung durchgeführt. Das ca. 5.900 m² große mittlere Grundstück gehört der Wassersport-Vereinigung Mönkeberg e. V. (WVM) und wird als Winterliegeplatz für Sportboote genutzt. Das nördliche Grundstück mit einer Grundstücksfläche von ca. 3.600 m² ist im Besitz einer Immobiliengesellschaft. Alle drei Grundstücke sind derzeit unbebaut. Die Gemeinde Mönkeberg und die Immobiliengesellschaft streben jeweils eine bauliche Entwicklung ihrer Grundstücke an.
Lage Grundstück Abgrenzung
© GRUPPE PLANWERK, 2024
Die beiden Nachbargrundstücke sind nicht Bestandteil dieses Interessenbekundungsverfahrens. Im Sinne einer integrierten und ganzheitlichen Entwicklung des Areals gilt es jedoch, die Eigentümer der beiden Nachbargrundstücke in die Entwicklung einzubeziehen und die unterschiedlichen Entwicklungsabsichten aufeinander abzustimmen. Die Planungshoheit für das Grundstück obliegt der Gemeinde Mönkeberg, die beabsichtigt, im weiteren Verlauf der Entwicklung den Flächennutzungsplan anzupassen und einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gesamtareal aufzustellen.
Die Gemeinde Mönkeberg beabsichtigt, ihr Grundstück für eine städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung an einen Investor zu veräußern.
Verkaufsgegenstand
Der Verkaufsgegenstand umfasst das Grundstück der Gemeinde Mönkeberg mit einer Größe von ca. 11.200 m². Für diese Liegenschaft wurde auf Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen und Nutzungsoptionen ein Verkehrswertgutachten mit Wertermittlungsstichtag am 06.09.2024 erstellt. Aus förderrechtlichen Gründen liegt der Mindestkaufpreis für das Grundstück bei 4.500.000 Euro. Nach Festlegung der finalen Nutzungskonzeption wird eine Aktualisierung des Verkehrswertgutachtens erfolgen.
| Kenndaten zum Verkaufsgegenstand | |
| Gesamtgröße des Areals der ehemaligen Ölpier | ca. 21.000 m² |
| Grundstücksgröße gemeindliches Grundstück Mönkeberger Sonnenpier | ca. 11.200 m² |
| Mindestkaufpreis (gemäß Verkehrswertgutachten) | 4.500.000 Euro |
| Aktuelle Nutzung des Grundstücks | keine |
| Zustand der Fläche | beräumt und saniert, erneuerte Spundwand |
| Bebauungsplan | rechtskräftiger Bebauungsplan 11b aus dem Jahr 2001 |
| Rahmenbedingungen der Grundstücksentwicklung | siehe Kapitel 4 der Erstinformation |
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren können der Erstinformation entnommen werden. Die Dokumente stehen Ihnen über den untenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
Standort Mönkeberger Sonnenpier
© Drees & Sommer auf Grundlage von OpenStreetMap, 2025
Bewerbungsmodalitäten und Terminübersicht
Die Interessenbekundung erfolgt durch fristgerechte Einreichung des Bewerbungsbogens (Anlage 1 der Erstinformation). Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sowie ergänzt durch die erste Konzeptidee (siehe Kapitel 5.3.1 der Erstinformation) ausschließlich in digitaler Form einzureichen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen gemäß Kapitel 5.3 der Erstinformation sind bis spätestens Freitag, 16.01.2026 mit dem Betreff „Interessenbekundung Mönkeberger Sonnenpier“ an ibv-moenkeberg@dreso.com einzureichen. Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren können bis Freitag, 12.12.2025 an ibv-moenkeberg@dreso.com gestellt werden. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt nach Abstimmung mit der Ausloberin zeitnah per E-Mail.
Die Interessenten erhalten voraussichtlich bis Freitag, 30.01.2026 eine Rückmeldung über Ihre Interessenbekundung und das weitere Vorgehen.
| Terminübersicht des Interessenbekundungsverfahrens | |
| Veröffentlichung der Erstinformation am | Mittwoch, 22.10.2025 |
| Eingang schriftlicher Rückfragen bis | Freitag, 12.12.2025 |
| Abgabe des Bewerbungsbogens bis | Freitag, 16.01.2026 |
| Auswertung der eingegangenen Bewerbungen bis | Donnerstag, 29.01.2026 |
| Rückmeldung an die Bewerber bis | Freitag, 30.01.2026 |