Expertinnen und Experten von Drees & Sommer beraten die öffentliche Hand zum aktuellen Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Gegenstand sind Konzepte zur kommunalen Elektromobilität. Letzte Bewerbungsfrist ist der 20.05.2022.
Wer wird gefördert?
In den Genuss der Förderung kommen kommunale (öffentlich finanzierte) Antragssteller. Dazu zählen
- Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise)
- Hochschulen
- Kommunale Eigenbetriebe
Was wird gefördert?
Das Programm zielt auf die Förderung von Beratungs- und Konzeptionierungsleistungen. Diese Leistungen müssen sich beziehen auf
- eine Elektrifizierung kommunaler Flotten und Fuhrparks
- das Erstellen von Ladeinfrastrukturkonzepten für den Aufbau einer für den Flottenbetrieb notwenigen Ladeinfrastruktur
In welcher Höhe wird gefördert?
Die förderfähigen Ausgaben für ein Elektromobilitätskonzept sind auf maximal 100.000 Euro (netto) bzw. 119.000 Euro (brutto) begrenzt, bei einer Förderquote von bis zu 80 Prozent.
Welche Kriterien der Förderung gibt es?
Als kommunale Antragssteller müssen Sie zuerst an einer Umfrage teilnehmen. Erst dann können Sie den Antrag auf Förderung stellen. Die Leistung, für die Sie eine Förderung erhalten möchten, müssen Sie in einem wettbewerblichen Verfahren ausschreiben.
Anträge zur Förderung von kommunalen (und gewerblichen) Elektromobilitätskonzepten sind bis zum 19. Mai 2022 digital und bis zum 20. Mai 2022 postalisch einzureichen. In letzterem Fall gilt das Datum des Poststempels.
Wie wir Sie unterstützen können?
Drees & Sommer berät kommunale und gewerbliche Kunden umfassend zur Elektrifizierung ihrer jeweiligen Flotten. Unsere Berater:innen kennen sich aus bei Themen wie
- Fahrzeugauswahl
- Digitale Buchung
- Wirtschaftlichkeit
- Ausschreibung
- Konzeptionierung Ladeinfrastruktur-Säulen (LIS) für kommunale Flotten
- Strategie, Bedarfsermittlung und Konzept
- Intelligentes Last- und Lademanagement
Weiterlesen: foerderaufruf_bmvi_elektromobilitaetskonzepte_202204.pdf (ptj.de)