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Material aus dem Rückbau wird für den Wertstoffkreislauf gereinigt

© EnBW Kernkraft GmbH
Das Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg hat bereits im Dezember 2020 die Zustimmung zur Inbetriebnahme erhalten.

Mit der Zustimmung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Inbetriebnahme des auf dem Kraftwerksgelände in Neckarwestheim neu errichteten Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) ist ein weiterer Meilenstein beim Rückbau der baden-württembergischen Kernkraftwerke erreicht worden. Damit kann die EnBW mit der Bearbeitung von Material aus dem Rückbau von Block Neckarwestheim I beginnen und dies später auch auf Material aus Block II ausweiten, sobald dieser ebenfalls im Rückbau ist. Bereits im Dezember hatte das nahezu identische RBZ in Philippsburg die Zustimmung zum Betrieb erhalten. Insgesamt sechs Jahre lang dauerte der hochkomplexe Planungs-, Bau- und Genehmigungsprozess, bei dem die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) umfassend vom Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer unterstützt wurde.

Ziel der Reststoffbearbeitung ist es, das Volumen radioaktiver Abfälle möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. „Das ist ein wichtiger Schritt in der gesamten Prozesskette eines effizienten und ressourcenschonenden Rückbaus. In die Bearbeitung kommt zwar insgesamt nur ein kleinerer Teil der gesamten Abbaumasse eines Kraftwerks, aber auch dieser Teil liegt immerhin im unteren fünfstelligen Tonnen-Bereich. Die Bearbeitung bündeln wir in unseren neuen Zentren und entkoppeln sie damit von den Abbauarbeiten in den Blöcken", erläutert Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte. Die Reststoffbearbeitungszentren sind für Michels „ein wesentlicher Pfeiler unserer Rückbaustrategie. Mit der Zustimmung steht jetzt die gesamte für den Rückbau unserer Kernkraftwerke geplante Infrastruktur zur Verfügung.“

Die nach der Bearbeitung übrig gebliebenen radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv. Durch die Behandlung erhöht sich gleichzeitig der Anteil der Wertstoffe, die wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können. Solange jedoch der Schacht Konrad – das vom Staat für schwach- bis mittelaktive Abfälle vorgesehene Endlager – noch nicht in Betrieb genommen ist, müssen die Überreste sicher deponiert werden. Hierfür hatte die EnBW in der unmittelbaren Nachbarschaft der RBZ in Neckarwestheim und Philippsburg jeweils ein Standort-Abfalllager errichtet. Diese wurden bereits im Jahr 2020 in Betrieb genommen und an die staatliche Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übergeben – so wie im „Entsorgungsübergangsgesetz“ festgelegt.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.