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Wie Krankenhäuser vom neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) profitieren

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) tritt voraussichtlich nach der zweiten Lesung des Bundesrates am 9. Oktober 2020 in Kraft. Den Krankenhäusern winken dann Investitionsmittel in Höhe von 4,3 Milliarden Euro für moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit – aber nur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise den Stand ihrer Digitalisierung sauber evaluieren und fundierte Konzepte ihrer Digitalisierungsstrategie vorlegen können.

„Die Verantwortlichen in den Krankenhäusern fragen sich jetzt, was das konkret für ihr Haus bedeutet und wie sie an die in Aussicht gestellten Fördermittel kommen“, sagt Dr. Georg Bonn von Drees & Sommer. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. Insbesondere für Interessierte aus Nordrhein-Westfalen und aus Baden-Württemberg bietet die digitale Veranstaltung Krankenhauszukunftsfonds – was nun?“ einen ersten Überblick über Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken des Krankenhauszukunftsfonds. 

  • Was bedeuten diese Zukunftsaussichten konkret für die Krankenhäuser?
  • Welche Schritte gilt es jetzt einzuleiten, um vom Krankenhauszukunftsfonds zu profitieren?
  • Welche länderspezifischen Bedingungen sind zu berücksichtigen?

Antworten auf diese Fragen geben die Diskussionsteilnehmer Dr. Georg Bonn, Prof. Dr. med. Ralf von Baer und Ulrich Uetz in einem Live-Stream am 13. Oktober aus Düsseldorf und am 20. Oktober aus Stuttgart.

Sie sind interessiert? Hier können Sie sich anmelden: www.dreso.com/krankenhauszukunftsfond

Auch über die Veranstaltungen hinaus können sich Verantwortliche in Krankenhäusern mit ihren spezifischen Fragen zum KHZG gerne an Dr. Georg Bonn und an das Healthcare-Team wenden. 

Kontakt: healthcare(at)dreso.com