Klimaschutzverträge
Die Dekarbonisierung der Industrie in Deutschland erfordert eine grüne Produktion. Vor allem energieintensive Industrien müssen dafür umrüsten. Zur finanziellen Unterstützung für dieses Vorhaben bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Fördermittel in Form von Klimaschutzverträgen an.
Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Produktionsprozesse zu transformieren und begleiten Sie während des gesamten Fördermittelprozesses auf Ihrem Weg zur zukunftsfähigen Produktion.
FÖRDERPROGRAMM FÜR ZUKUNFTSTECHNOLOGIEN
Ziel der Klimaschutzverträge ist es, neue Zukunftstechnologien zu fördern, mit deren Hilfe wiederum weitere Unternehmen klimaneutral werden. Damit beschleunigt der Staat die anstehende Transformation zur nachhaltigen Industrie und fördert die deutsche Wirtschaft. Die Klimaschutzverträge sichern die Unternehmen gegen Preisrisiken ab, die im Vergleich zu einer konventionellen Anlage entstehen.
ENERGIEINTENSIVE INDUSTRIE MUSS SICH UMSTELLEN
Im produzierenden Gewerbe wird besonders viel Energie verbraucht und damit CO2 ausgestoßen. Die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsprozesse erfordert zum einen hohe Investitionen und zum anderen ein zukunftsfähiges Produktionskonzept. Gerade für große Unternehmen ist das eine Herausforderung, bei der das Förderprogramm hilft. Aber auch mittlere und kleinere Unternehmen können im Verbund Fördermittel für Verbesserungsmaßnahmen beantragen.
Entscheidend für den Erhalt der Fördermittel ist das Bestehen eines zweistufigen Qualifizierungsverfahrens, in dem unter anderem nachgewiesen wird, wie in der Produktion künftig Treibhausgas-Einsparungen von mindestens 90 Prozent erreicht werden.
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung Ihrer Produktion, indem wir:
- Ihre bestehenden Produktionsprozesse analysieren.
- das geplante technische Konzept zur CO2-Einsparung in einem Workshop festlegen.
- das Ziel Ihres Förderantrags in einer komprimierten Prozessbeschreibung definieren.
- die für den Antrag erforderlichen Mengen- und Kostenberechnungen durchführen.
- den ausgearbeiteten Förderantrag einreichen.
- für das Hauptverfahren Ihr Konzept weiter verfeinern und das finale Gebot abgeben.
- Ihre Produktionsprozesse transformieren
Nach bestandenem Qualifizierungsverfahren erhalten Sie die Fördermittel, die Sie zum Ausgleich Ihrer Mehrkosten benötigen.
WIR BEGLEITEN SIE DURCH DEN FÖRDERMITTELPROZESS
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einschließlich Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen sowie kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Zweistufiges Bewerbungsverfahren:
- Einreichen einer Antragsskizze zum geplanten Vorhaben
- Nach positiver Bewilligung erfolgt die Aufforderung, ein Gebot zur Höhe der geplanten Investition in Relation zu den eingesparten Emissionen abzugeben
Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an den Klimaschutzverträgen
- Erfolgreiche Teilnahme am Vorverfahren im Sommer 2024
- Mindest-Fördervolumen: 15 Mio. Euro; maximal 1 Mrd. Euro
- Vorhabensgröße: mindestens 10.000 Tonnen CO2-Ausstoß pro Jahr
- Neues Produktionsverfahren muss mindestens 90 Prozent Treibhausgas-Emissionsminderungen ermöglichen (bis zum Ende der Förderperiode)
- Produktionsprozess muss zum Referenzsystem Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) zuzuordnen sein
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