Förderprogramm Ladeinfrastruktur für E Lkw
Jetzt Chancen nutzen
Mit dem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge gezielt beschleunigt. Über einen Zeitraum von vier Jahren stellt der Bund insgesamt eine Milliarde Euro bereit, um den Markthochlauf von E‑Lkw aktiv zu unterstützen.
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an unterschiedliche Akteure entlang der Wertschöpfungskette im Güterverkehr:
- Logistikunternehmen und Speditionen: Aufbau von Ladeinfrastruktur auf eigenen Betriebshöfen (Depotladen)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Spezifisch adressiert durch eigene Förderaufrufe mit vereinfachtem Zugang
- Unternehmen aller Größenklassen: Investitionen in nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für den eigenen Fuhrpark
- Investoren und Infrastrukturbetreiber: Aufbau und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladepunkte, zum Beispiel an Ladehubs oder entlang von Transportkorridoren
- Betreiber von Logistikzentren und Umschlagpunkten: Entwicklung zentraler Ladeinfrastruktur an verkehrsrelevanten Standorten
Besonders relevant für die Praxis: Gefördert werden nicht nur die Ladepunkte selbst, sondern auch zentrale Komponenten, die für den Betrieb entscheidend sind. Dazu gehören:
- Netzanschluss und Netzintegration
- Batteriespeicherlösungen
- Intelligente Lade- und Lastmanagementsysteme
Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Projekte strategisch vorzubereiten und Fördermittel gezielt zu sichern – denn die Programme sind wettbewerblich organisiert bzw. zeitlich begrenzt.
Überblick Förderaufrufe für Ladeinfrastruktur für E‑Lkw
Aktueller Status: Die Fördermittel sind aufgrund sehr hoher Nachfrage bereits ausgeschöpft.
Ab 2027 sind weitere Förderaufrufe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw geplant.
Das bietet Ihnen die Förderung
- Zuschuss für nicht-öffentliche Ladepunkte auf dem eigenen Betriebsgelände
- Nutzung für eigene Fahrzeuge und definierte Partner
- Förderung auch für Netzanschluss, Batteriespeicher und Lastmanagement
Konditionen im Überblick
- Bis zu 500 € pro kW Ladeleistung
- Max. bis zu 1 Mio. € Förderung
- Mindestleistung: 50 kW pro Ladepunkt
- Vergabe nach dem Windhundprinzip (First come, first served)
Zielgruppe
- Exklusiv für KMU nach EU-Definition (unter 250 Mitarbeitende).
Unser Service für Sie: Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Antragstellung.
Förderung für Unternehmen: Ladeinfrastruktur im Depot skalieren
Sie planen größere Ladeprojekte für Ihre E‑Lkw-Flotte? Förderaufruf B richtet sich an Unternehmen und Organisationen jeder Größe.
Das wird gefördert
- Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Betriebshöfe und Logistikstandorte
- Zugriff nur für eigene Fahrzeuge oder definierte Nutzergruppen
- Inklusive Netzanschluss, Batteriespeicher und Energiemanagement
Ihre Vorteile
- Bis zu 500 € pro kW Ladeleistung
- Bis zu 5 Mio. € Zuschuss pro Projekt
- Geeignet für skalierbare Flottenlösungen
- Mindestleistung: 50 kW pro Ladepunkt
Wer kann beantragen?
- Unternehmen aller Größen
- Verbände, gemeinnützige Einrichtungen
- Öffentliche Träger und Organisationen
Auswahlverfahren
- Die Förderung erfolgt im Wettbewerb – entscheidend ist die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts (z. B. Förderbedarf je kW).
Wichtige Frist
- Antragstellung: 26.05.2026 bis 07.07.2026
Tipp: Eine gute Projektplanung und effiziente Auslegung erhöhen Ihre Bewilligungschancen deutlich.
Öffentliche Ladeinfrastruktur: Jetzt Lade-Hubs für E‑Lkw realisieren
Sie möchten Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich betreiben? Förderaufruf C unterstützt den Aufbau von leistungsstarken Schnelllade-Standorten für den Schwerlastverkehr.
Das wird gefördert
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Nutzer
- Standorte wie Rastanlagen, Logistik-Hubs oder Umschlagplätze
- Förderung umfasst auch Netzanschluss, Speicher und Lastmanagement
Ihre Vorteile
- Bis zu 500 € pro kW Ladeleistung
- Bis zu 5 Mio. € Förderung pro Standort
- Basis für langfristige Geschäftsmodelle im Ladebetrieb
Technische Anforderungen
- Mindestens 100 kW pro Ladepunkt
- Mindestens 1.500 kW Gesamtleistung pro Standort
Wer kann beantragen?
- Unternehmen
- Verbände und gemeinnützige Organisationen
- Wirtschaftlich tätige Personen
Auswahlverfahren
- Die Vergabe erfolgt ebenfalls im Wettbewerb, wobei wirtschaftlich effiziente Vorhaben bevorzugt werden.
Wichtige Frist
- Antragstellung: 26.05.2026 bis 07.07.2026
Jetzt handeln: Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein für die Zukunft des Güterverkehrs – sichern Sie sich frühzeitig attraktive Fördermittel.
Jetzt Förderpotenziale sichern
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Drees & Sommer unterstützt Sie ganzheitlich von der Identifikation geeigneter Förderprogramme über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Projekts. So stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Förderpotenziale optimal ausschöpfen und Investitionsrisiken minimieren.